der
Mogazi GmbH, Mombacher Str. 111, 55122 Mainz
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
( 1 ) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen gelten für die Mogazi GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Zimmer, Mombacher Str. 111, 55122 Mainz in ihrem Geschäftsbereich der Herstellung und Lieferung gastronomischer Produkte und richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB im Rahmen gegenwärtiger und künftiger Geschäftsbeziehungen .
( 2 ) Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen
( 1 ) Die Rechnungserteilung erfolgt auf der Grundlage der am Tage gültigen Preisliste. Auf die Listen- und Tagespreise ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. In den Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen handelt es sich bei den Preisen um Nettobeträge.
( 2 ) Im Zustellhandel ist der Rechnungsbetrag fünf Kalendertagen nach Rechnungszugang fällig, frühestens jedoch mit der Lieferung der Ware. Soweit nichts anderes vermerkt ist, ist das Rechnungsdatum gleichzeitig das Versanddatum der Ware.
( 3 ) Erstbelieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme.
( 4 ) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit diese Gegenansprüche des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Die Mitarbeiter der Mogazi GmbH sind nicht zum Inkasso berechtigt.
( 6 ) Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners ist Mogazi GmbH berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen nach §§ 247, 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 3 Mängelhaftung und Lieferung
( 1 ) Die Anzeige der Mängel und lebensmittelrechtlichen Tauglichkeit hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist. Soweit der Vertragspartner Mängel der Ware nicht unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 24 Std. ab Abnahme der Ware, rügt, ist jede Haftung der Mogazi GmbH insbesondere für Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen, nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Satz 2 gilt entsprechend.
( 2 ) Mogazi GmbH liefert bestellte Ware zum individuell vereinbarten oder nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Arbeitszeit aus.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug mit der Annahme befindet. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Sofern wir die Ware auf Verlangen und Kosten des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versenden, sind wir berechtigt, die Art
der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Alle Fälle der höheren Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks, Verkehrsunfälle, Stau und andere für die Mogazi GmbH unabwendbare Ereignisse berechtigen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Die Mogazi GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, die für den Kunden zumutbar sind.
( 3 ) Bei Lieferung von Waren durch die Mogazi GmbH sind erkennbare Mängel und Beschädigungen der Ware oder Verpackungen sowie Mengenabweichungen und Fehllieferungen dem abliefernden Spediteur bei Warenempfang auf ihrer Lieferquittung zu vermerken und ihr daneben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.
( 4 ) Bei jeder Mängelrüge steht Mogazi GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand zu.
( 5 ) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der weitergehenden Lieferung, sofern die Brauchbarkeit der Gesamtlieferung nicht unzumutbar eingeschränkt ist.
( 6 ) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, beschränkt sich der Nacherfüllungsanspruch des Käufers auf Ersatzlieferung. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist, ohne dass der Mangel behoben ist, oder wird die Mängelbeseitigung schuldhaft verzögert, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder zur angemessenen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
(7) Der gewerbliche Kunde hat für die sofortige und ordnungsgemäße Einlagerung der Waren entsprechend der jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften selbst zu sorgen. Einräum- und Einlagerungsarbeiten dürfen den Mitarbeitern der Mogazi GmbH nicht übertragen werden. Geschieht dies dennoch, so sind die Mitarbeiter der Mogazi GmbH von jeder Haftung befreit.
(8) Der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) beim Käufer berechtigt den Käufer nicht zur Rückgabe der Ware oder zur Geltendmachung anderer Ansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung.
(9) Der GTIN-Code oder die Darstellung als Strich-Code auf Produkten der Mogazi GmbH bedeutet nur die Zuordnung zur Europäischen Artikelnummer. Die Nichtlesbarkeit des Codes berechtigt nur dann zu einer Mängelrüge, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Technik hinnehmbare Fehlerquote überschritten wird und dies auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mogazi GmbH beruht.
(10) Soweit Angaben über die zu liefernde Ware Vertragsbestandteil werden, enthalten sie nur insoweit eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, als Mogazi GmbH eine solche Garantie ausdrücklich übernimmt. Die Übernahme einer Garantie ist nur mit schriftlicher Bestätigung der Mogazi GmbH gültig.
§ 5 Haftungsbeschränkung und Verjährung
( 1 ) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mogazi GmbHauch bei grober Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
( 2 ) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten besteht keine Haftung
( 3 ) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung.
( 4 ) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe bzw. Lieferung der Waren an den Kunden. Ausgenommen sind Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden durch Mogazi GmbH. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller übrigen offenen Forderungen der Mogazi GmbH aus vorhergehenden oder späteren Lieferungen von Waren ihr Eigentum. Mogazi GmbH gestattet dem Kunden jedoch Waren zu üblichen Preisen, in üblichen Mengen und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsausübung weiterzu- veräußern oder weiterzuverarbeiten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig. Im Fall der Weiterveräußerung von Waren der Mogazi GmbH tritt der Kaufpreisanspruch des Kunden an Stelle der Ware.
§ 7 Anwendbarkeit des deutschen Rechts
( 1 ) Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung der Leistungen zwischen dem Vertragspartner und Mogazi GmbH entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
( 2 ) Die Mogazi GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
§ 8 Gerichtsstandvereinbarung
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Mogazi GmbH ( Mainz ) für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Von dieser Gerichtsstandsvereinbarung ausgenommen ist der gesetzliche Gerichtsstand des Mahnverfahrens.
§ 9 Schlussbestimmungen
( 1 ) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die Vertragspartner sind unwirksam.
( 2 ) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften .
Mainz, den 01.01.2023
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